Ziele des FuR Ulm

Die Stadt erstellt ein qualifiziertes Fußverkehrskonzept, das die Standards für förderbare Fachkonzepte in Baden-Württemberg erfüllt. Jährlich werden 5 km barrierefreie Gehwege mit 2,5 m Breite eingerichtet wo dies heute noch nicht vorhanden ist. Bei bevorrechtigten Rad- und Gehwegen sowie Grundstückszufahrten werden diese niveaugleich weitergeführt. Die Einrichtung von Gehwegen hat eine höhere Priorität als der Erhalt von Parkplätzen.
Jährlich entstehen 5 km Radhauptnetz. Angelehnt an das städtische Radverkehrskonzept wird ein durchgängiges Radhauptnetz getrennt vom Fußverkehr ausgebaut, das 2,5 m breit (4 m bei Zweirichtungsradwegen), mindestens auf 25 km/h ausgelegt, barrierefrei sowie farblich und haptisch hervorgehoben ist. Auf Hauptverkehrsstraßen sind geschützte Radwege der Regelfall. Der Radverkehr muss mit einem Abstand von mindestens 0,75 m zu parkenden Kfz geführt werden. Fahrradstraßen werden auf 4 m nutzbare Fahrbahnbreite ausgebaut. Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf Radwegen ist baulich zu erschweren. Die Einrichtung von Radwegen hat eine höhere Priorität als der Erhalt von Parkplätzen. Im Übrigen gelten die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als verbindliche Planungsvorgabe. Zur Umsetzung des Ziels sollten auch temporär Pop-up-Radwege eingerichtet werden, die in dauerhafte Radwege umzuwandeln sind.
Jährlich entstehen 5 km Radvorrangrouten, die alle Stadtteile verbinden. Sie weisen die Standards des Radhauptnetzes auf und ermöglichen zügiges Vorankommen mit vergleichbaren Fahrtzeiten zum Kfz.
Jährlich werden mindestens 10 Kreuzungen oder Einmündungen mit Priorität auf Sicherheit und kurze Wege für den Fuß- und Radverkehr umgebaut. Dabei werden vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen ein Bereich von mindestens 10 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten aus von Sichtbehinderungen frei gehalten. Querungen werden durch baulich vorgezogene Gehwege (Gehwegnasen) verkürzt wo immer möglich. Vorrang und Wegführung für Fuß- und Radwege werden baulich hervorgehoben, z. B. durch Aufpflasterung oder Pflanzgefäße. An Ampeln ist ein räumlicher Vorlauf für Radfahrende eingeräumt und Wartezonen sind durch Schutzinseln abgetrennt.
Jährlich werden verkehrsberuhigte Bereiche für Aufenthalt (z. B. Sitzgelegenheiten, Beete, Bäume) und Kinderspiel mit einer Gesamtfläche von 1.500 m2 zur Nutzung für den Fußverkehr baulich umgestaltet oder hergestellt. Radverkehr bleibt im erforderlichen Umfang zulässig.
Die Stadt Ulm errichtet jährlich mindestens 500 neue Radabstellplätze, auch in Wohngebieten. Von den jährlich neuen Stellplätzen bieten 50 % Schutz vor Witterung, 20 % Raum für Lastenräder und 20 % erhöhten Schutz vor Diebstahl. Lademöglichkeiten und Gepäckaufbewahrung werden
Die Instandsetzung und -haltung von Fuß- und Radwegen entsprechen der von Kfz Fahrspuren. Aufgrund der höheren Unfall- und Ausrutschgefahr erhält die Räumung von Radwegen (z. B. im Winter), für die die Stadt zuständig ist, Priorität.
Die Stadt veröffentlicht jährlich einen online zugänglichen Bericht zur Umsetzung der Ziele dieses Bürgerbegehrens. Bei Unfällen mit Schwerverletzten oder Todesfällen mit Beteiligung von Zufußgehenden oder Radfahrenden untersucht die Stadt, inwiefern die Infrastruktur den Unfall begünstigt hat. Ist das der Fall, leitet die Stadt innerhalb von drei Monaten Maßnahmen zur Verbesserung der betroffenen Infrastruktur ein. Ein Bericht dazu ist zu veröffentlichen.
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