FuR Ulm

Ziel 5: Verkehrsberuhigte Bereiche für mehr Lebensqualität

Jährlich werden verkehrsberuhigte Bereiche für Aufenthalt (z. B. Sitzgelegenheiten, Beete, Bäume) und Kinderspiel mit einer Gesamtfläche von 1.500 m2 zur Nutzung für den Fußverkehr baulich umgestaltet oder hergestellt. Radverkehr bleibt im erforderlichen Umfang zulässig.