FuR Ulm

Ziel 2: Sichere Radwege

Jährlich entstehen 5 km Radhauptnetz. Angelehnt an das städtische Radverkehrskonzept wird ein durchgängiges Radhauptnetz getrennt vom Fußverkehr ausgebaut, das 2,5m breit (4 m bei Zweirichtungsradwegen), mindestens auf 25 km/h ausgelegt, barrierefrei sowie farblich und haptisch hervorgehoben ist. Auf Hauptverkehrsstraßen sind geschützte Radwege der Regelfall. Der Radverkehr muss mit einem Abstand von mindestens 0,75 m zu parkenden Kfz geführt werden. Fahrradstraßen werden auf 4 m nutzbare Fahrbahnbreite ausgebaut. Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf Radwegen ist baulich zu erschweren. Die Einrichtung von Radwegen hat eine höhere Priorität als der Erhalt von Parkplätzen. Im Übrigen gelten die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als verbindliche Planungsvorgabe. Zur Umsetzung des Ziels sollten auch temporär Pop-up-Radwege eingerichtet werden, die in dauerhafte Radwege umzuwandeln sind.