Ziel
5 km Radhauptnetz pro Jahr. Radwege sollen min. 2,5 m Breit sein, damit Räder mit Anhänger, oder Lastenräder sich sicher überholen können (4 m bei Zweirichtungsradwegen). Eine Auslegung für mindestens auf 25 km/h definiert eine Untergrenze für Kurvenradien, die gutes Vorrangkommen sicherstellen. Barrierefreiheit sowie eine farblich und haptisch Hervorgehobung erhöht die Sicherheit und den Fahrkomfort. Auf Hauptverkehrsstraßen bieten geschützte Radwege zusätzlicher Sicherheit. Radwege werden dabei nicht durch Dooring Zonen geführt, ein Bereich in den Türen parkender Kfz aufschwingen. Fahrradstraßen sind wie Zweirichtungsradwege mindestens 4 m breit. Damit Radwege frei für Rader sind, wird das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen darauf baulich erschwert. Da fließender Verkehr wichtiger als ruhender Verkehr ist (parken), hat die Einrichtung von Radwegen eine höhere Priorität als der Erhalt von Parkplätzen. Ansonsten gilt die aktuellste Version der ERA (Definiert Standards für Radinfrastruktur in Deutschland) für Planungen. Damit insbesonder ein den ersten Jahren schnell Wandel spürbar wird, sollen vorerst temporäre Pop-up-Radwege eingerichtet werden, die anschließend in dauerhafte Radwege umzuwandeln sind.
- Kernpunkte:
- 2,5 m Breite, bzw. 4 m Breite bei Zweirichtungsradewegen ermöglichen sicheres Überholen von anderen Radfahrenden, auch bei Nutzung von Anhängern und vermehrt beliebten Lastenrädern
Mindestens auf 25 km/h ausgelegt. Dies definiert lediglich mindestens einzuhaltende Kurvenradien für eine komfortable Fahrt. Z.B. in der Zeitblom-Fahrradstraße gibt es beim Karlsplatz gleich vier 90° „Kurven“ die nur sehr langsam befahrbar sind
Geschützte Radwege ermöglichen sichere Mobilität durch eine bauliche Trennung von Kfz- und Radverkehr, den Farbe ist keine Infrastruktur. Insbesondere in 50 km/h Zonen mit großen Geschwindigkeitsunterschieden, sind bauliche Trennungen angebracht.
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0,75 m Abstand zu parkenden Kfz, damit besonders gefährliche Dooring-Zone Unfälle nicht passieren. Die Dooring Zone ist der Bereich in dem Kfz Türen vom Parkplatz aus aufschwingen können. Z.B. in der Basteistrßae liegt der Radweg komplett in der Dooring-Zone. Radfahrende dürfen dort den Radweg gar nicht nutzen, da bei einem Unfall ansonsten eine Teilschuld besteht.