FuR Ulm

Ziel 4: Sichere Kreuzungen

Jährlich werden mindestens 10 Kreuzungen oder Einmündungen mit Priorität auf Sicherheit und kurze Wege für den Fuß- und Radverkehr umgebaut. Dabei werden vor und hinter Kreuzungen oder inmündungen ein Bereich von mindestens 10 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten aus von Sichtbehinderungen frei gehalten. Querungen werden durch baulich vorgezogene Gehwege (Gehwegnasen) verkürzt wo immer möglich. Vorrang und Wegführung für Fuß- und Radwege werden baulich hervorgehoben, z. B. durch Aufpflasterung oder Pflanzgefäße. An Ampeln ist ein räumlicher Vorlauf für Radfahrende eingeräumt und Wartezonen sind durch Schutzinseln abgetrennt.

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